Fall 1 Stand Arbeitszeitkonto Montag Dienstag Mittwoch - Schiering

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Stand Arbeitszeitkonto. Montag. Dienstag. Mittwoch. Donnerstag. Freitag. Samstag. Sonntag. Summe. Stand Arbeitszeitkonto. Mitarbeiter (vollbeschäftigt). 0,00.
Arbeit an Feiertagen bei Arbeitszeitkonto Fall 1 Stand Arbeitszeitkonto Mitarbeiter (vollbeschäftigt)

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Montag

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Donnerstag

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Samstag

Sonntag

Summe

8,00

8,00

0,00

0,00

8,00

8,00

8,00

40,00

Stand Arbeitszeitkonto Std

1,50

dienstplanmäßige Arbeitszeit Ergebnis:

Da der Mitarbeiter am Feiertag nicht zum Dienst eingeteilt ist, ergeben sich keinerlei Auswirkungen

Fall 2 Stand Arbeitszeitkonto Mitarbeiter (vollbeschäftigt)

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Montag

Dienstag

8,00

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dienstplanmäßige

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Summe

0,00

8,00

8,00

8,00

8,00

40,00

Stand Arbeitszeitkonto Std

1,50

Mitarbeiter hat frei, Arbeitszeit fällt aus.

Arbeitszeit Ergebnis:

Da der Mitarbeiter am Feiertag zum Dienst eingeteilt ist, die Arbeit aber in Folge des Feiertages ausfällt, gilt die Zeit als geleistet

Fall 3 Stand Arbeitszeitkonto Mitarbeiter (vollbeschäftigt)

0,00

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Summe

8,00

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8,00

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8,00

40,00

dienstplanmäßige

Stand Arbeitszeitkonto Std

9,50

Mitarbeiter muss am Feiertag arbeiten

Arbeitszeit Ergebnis:

Da der Mitarbeiter am Feiertag zum Dienst eingeteilt ist und die Arbeit nicht ausfällt, ergeben sich folgende Konsequenzen: 1.

Er erhält für die geleisteten 8 Stunden Arbeit einen Zeitzuschlag von 8 x 35 % seines Stundensatzes

2.

a) Er erhält für die geleistete Feiertagsarbeit innerhalb eines Zeitraumes von 13 Wochen einen Freizeitausgleich von 8 Stunden Kann diese Freizeit nicht erteilt werden, erhält der Mitarbeiter für jede nicht ausgeglichene Arbeitsstunde den Zeitzuschlag nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c Doppelbuchst. aa der Anlage 6a zu den AVR. b) oder er bekommt die 8 Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut geschrieben

Fall 4 (Feiertag fällt auf einen Sonntag) Stand Arbeitszeitkonto Mitarbeiter (vollbeschäftigt)

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Montag

Dienstag

Mittwoch

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Sonntag

Summe

8,00

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8,00

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dienstplanmäßige

Mitarbeiter muss am Feiertag arbeiten

Arbeitszeit Ergebnis:

Da der Mitarbeiter am Feiertag - der auf einen Sonntag fällt - zum Dienst eingeteilt ist und die Arbeit nicht ausfällt, ergeben sich folgende Konsequenzen: 1.

Er erhält für die geleisteten 8 Stunden Arbeit einen Zeitzuschlag von 8 x 50 % seines Stundensatzes

2.

a) Er erhält für die geleistete Feiertagsarbeit, auch wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt, innerhalb eines Zeitraumes von 13 Wochen einen Freizeitausgleich von 8 Stunden Kann diese Freizeit nicht erteilt werden, erhält der Mitarbeiter für jede nicht ausgeglichene Arbeitsstunde den Zeitzuschlag nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c Doppelbuchst. aa der Anlage 6a zu den AVR. b) oder er bekommt die 8 Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut geschrieben (wie hier geschehen)

Stand Arbeitszeitkonto Std

9,50