Zusammenfassung (pdf, 232 kB) - AHK Tschechien

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beschriebene kommerzielle Kaufvertrag und in die allgemeine Regelung werden somit zahlreiche Institute ... Sprachkenntnisse: Englisch, Deutsch.
PUBLIKATIONSREIHE NEUES ZIVILRECHT Teil II: Vertragsrecht Management Summary Die neue Regelung bringt in das Vertragsrecht weder grundlegende noch konzeptionelle Änderungen. Trotzdem erfahren einige ihrer Bereiche bestimmte bedeutende Änderungen, die der Aufmerksamkeit der Unternehmer und Bürger nicht entgehen sollten. Das neue Bürgerliche Gesetzbuch (NBGB) regelt gegenüber der bestehenden Regelung neu ausdrücklich die vorvertragliche Haftung. Bisher war die Problematik der vorvertraglichen Haftung nicht umfassend geregelt und bis auf vereinzelte Bestimmungen im Handelsgesetzbuch wurde sie von der allgemeinen Pflicht zur Schadensvorbeugung abgeleitet. Die neue Regelung enthält insgesamt vier Fälle der unredlichen Handlung in der Phase vor dem Vertragsabschluss. Der erste davon ist die fiktive Kontrahierungshandlung, weiter dann grundlose Beendigung des Kontrahierungsprozesses, die allgemeine Informationspflicht und schließlich die Verletzung der Pflicht, Verschwiegenheit über vertrauliche Mitteilungen zu wahren, die im Laufe der Vertragsverhandlungen erlangt werden. Beim Nachweis einer dieser Handlungen hat die Partei, die redlich gehandelt hat, Anspruch auf Schadensersatz bzw. auf Herausgabe der unterechtfertigten Bereicherung. Einer der Grundsätze des Vertragsrechts ist der, dass Vereinbarungen zwischen Parteien eher als gültig anzusehen sind. Dies zeigt sich in einer Akzeptanzerklärung, die die Bedingungen nicht wesentlich ändert, der sog. anschließenden schriftlichen Bestätigung des mündlichen Vertrages und der sog. Fiktion des Vertragsabschlusses. Allgemein lässt dann das NBGB in vielen Fällen von der Anforderung an die Schriftform ab. Z.B. Vereinbarungen über eine Vertragsstrafe oder ein Vorvertrag werden nicht schriftlich sein müssen. Bei Geschäftsbedingungen löst das Gesetz neu die Situation, in der eine Partei ein Angebot auf Vertragsabschluss mit einem Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen vorlegt und die andere Partei das Angebot annimmt, aber in der Annahme auf ihre eigenen Geschäftsbedingungen verweist, die zu den Bedingungen des Anbietenden im Widerspruch stehen. Neu wird der Vertrag in einem solchen Umfang abgeschlossen, in dem sich die Geschäftsbedingungen nicht widersprechen. Die sich gegenseitig widersprechenden Bestimmungen werden ausgeschlossen und der Vertrag wird sich nach ihnen nicht richten. An ihre Stelle tritt unterstützend das Gesetz. Neu ist auch die Regelung der Möglichkeit einer einseitigen Änderung der Geschäftsbedingungen, nach denen sich die bereits geschlossenen Verträge richten, unter gesetzlichen Bedingungen, und die Regelung der sog. überraschenden Vereinbarungen. Die neue Regelung vereinheitlicht die bisherige zersplitterte Regelung des Kaufvertrages und ihre Absicht liegt in der Vereinheitlichung aller Käufe gegen Entgelt. Grundlage der Regelung des Kaufvertrages im NBGB ist der im Handelsgesetzbuch beschriebene kommerzielle Kaufvertrag und in die allgemeine Regelung werden somit zahlreiche Institute übernommen, auf die wir bisher nur in zwischen Unternehmern geschlossenen Kaufverträgen gewohnt waren. Änderungen im Inhalt des Handelsvertretervertrages sind nur terminologisch und präzisierend. Ansonsten ändert sich der Inhalt dieses Vertrages nicht. Vertriebsverträge und Franchise-Verträge als unbenannte Verträge ändern sich an sich nicht.

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Teil II: Vertragsrecht Die Autoren Kocián Šolc Balaštík, advokátní kancelář, s. r. o. Die Anwaltskanzlei Kocián Šolc Balaštík (KŠB), gegründet im Jahre 1990, gehört zu den größten Anwaltskanzleien in der Tschechischen Republik. Mit fast siebzig Rechts- und Steuerspezialisten bietet sie in ihrem Prager Hauptsitz und in ihren Niederlassungen inländischen und ausländischen Unternehmen umfassende Rechts- und Steuerberatung. Schon bald erlangte KŠB das Renommee einer erfolgreichen unabhängigen Kanzlei, die im Wettbewerb mit internationalen Anwaltsfirmen konkurrenzfähig ist. Die Kanzlei und ihre Experten wurden im Laufe der Jahre mit einer Reihe von Auszeichnungen bewertet, wobei zu den wichtigsten die wiederholte Wahl der KŠB zur Anwaltskanzlei des Jahres in der Tschechischen Republik gehört, die anhand der Bewertung zweier unabhängiger Rating-Institutionen Who’s Who Legal und Chambers and Partners erfolgte. MARTINA PARUSOVÁ ZÍMOVÁ Rechtsanwältin seit 2009. Ausbildung: Juristische Fakultät der Westböhmischen Universität in Pilsen (2003), Juristische Fakultät der Universität Passau (2001 - 2002), Juristische Fakultät der Universität Passau (LL.M. – 2004). Mitgliedschaft: Tschechische Rechtsanwaltskammer, International Franchise Lawyers Association, Verwaltungsrat der Tschechischen Franchise Assoziation. Sprachkenntnisse: Deutsch, Englisch. Spezialisierung: Franchising, Datenschutz, Vergaberecht und Beihilferecht, Handelsverträge einschl. Vertriebsrecht, Gesellschaftsrecht. RADKA FELGROVÁ Rechtsanwältin seit 2009. Ausbildung: Hochschule für Ökonomie in Prag (Ing. – 2003), Juristische Fakultät der Karlsuniversität in Prag (2005). Mitgliedschaft: Tschechische Rechtsanwaltskammer. Sprachkenntnisse: Englisch, Deutsch. Spezialisierung: Insolvenzrecht einschl. Sanierungen, Prozessführung und Schiedsverfahren, Arbeitsrecht, Handelsverträge einschl. Vertriebsrecht.

Kocián Šolc Balaštík, advokátní kancelář, s. r. o. Jungmannova 745/24 | 110 00 Praha 1 | Czech Republic Tel.: (+420) 224 103 349 | Fax: (+420) 224 103 234 www.ksb.cz

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Teil II: Vertragsrecht DTIHK Die Deutsch-Tschechische Industrie-und Handelskammer (DTIHK) ist mit rund 600 Mitgliedern die größte bilaterale Auslandshandelskammer in Tschechien. Als offizielle Vertretung der deutschen Wirtschaft und als Dienstleister für Unternehmen vereinigt sie wichtige Funktionen, um deutsche Unternehmen bei ihren Auslandsaktivitäten zu unterstützen und die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern zu stärken. Mitglieder der DTIHK profitieren darüber hinaus von vielen internen Angeboten, wie z.B. der regelmäßigen Versorgung mit aktuellen Informationen sowie Netzwerkveranstaltungen und ermäßigten Preisen in verschiedenen Bereichen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.dtihk.cz

Die DTIHK – Publikationsreihe Neues Zivilrecht Der DTIHK-Arbeitskreis Recht & Steuern setzt in seiner Arbeit auf praxisnahe Themen. Die Herausforderungen der Neuordnung des Tschechischen Rechts werden in einer PDF-Publikationsreihe, zumeist bestehend aus Management Summary und Hauptartikel, unternehmensrelevant aufbereitet. Die Schwerpunkte der Rechtsreform werden in insgesamt 15 Teilen – von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilrecht – von den Mitgliedern des Arbeitskreises bearbeitet. Die Zusammenfassungen sowie die Hauptartikel finden Sie auf unserer Website unter: http://tschechien.ahk.de/publikationen/.

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